In Deutschland gibt es kein eigenständiges Franchise-Gesetz und keine gesetzliche Pflicht zu einem standardisierten Offenlegungsdokument, wie es zum Beispiel in Frankreich oder den USA existiert. Die vorvertragliche Aufklärungspflicht eines Franchisegebers gegenüber seinen Partnern stützt sich stattdessen auf allgemeine Grundsätze des deutschen Zivilrechts und auf Rechtsprechung. Für dich als Gast besonders wichtig: Jede Filiale eines Franchise-Systems wird rechtlich von einem eigenständigen, selbstständigen Unternehmer geführt – die Zentrale gibt Standards vor, haftet aber nicht automatisch für jeden einzelnen Standort.
Was bedeutet „Franchise“ – und wer betreibt deine Lieblingsfiliale?
Franchise bedeutet: Ein Unternehmen (der Franchisegeber) entwickelt ein Marken- und Betriebskonzept und gibt es gegen Gebühren an selbstständige Partnerinnen und Partner (Franchisenehmer) weiter. Diese betreiben die einzelne Filiale rechtlich und wirtschaftlich auf eigene Rechnung – auch wenn nach außen alles wie eine große, einheitliche Kette wirkt.
Im Gegenzug zahlt der Franchisenehmer laufende Gebühren, etwa für die Markennutzung, zentrale Marketingunterstützung oder Schulungen. Das grundlegende Prinzip ist damit klar geregelt – wie transparent dieses Verhältnis im Detail sein muss, ist es dagegen nicht (siehe nächster Abschnitt).
Für dich als Gast ist dieser Unterschied oft unsichtbar. Anders als bei Filialen mit angestellten Filialleiterinnen und Filialleitern trägt bei einem Franchise-System der jeweilige Standortbetreiber das unternehmerische Risiko selbst – die Zentrale gibt Konzept, Marke und Standards vor, ist aber nicht automatisch der direkte Betreiber vor Ort.
Warum Systemgastronomie auf Einheitlichkeit setzt
Systemgastronomie-Konzepte setzen bewusst auf weitgehend identische Zutaten, Prozesse und teils sogar identische Geräte an allen Standorten, häufig unterstützt durch zentralen Einkauf zu einheitlichen Konditionen. Ziel ist eine wiedererkennbare, konsistente Erfahrung – unabhängig davon, welcher konkrete Betreiber hinter der einzelnen Filiale steht. Wie gut dieser Anspruch an einem bestimmten Standort tatsächlich umgesetzt wird, lässt sich daraus allein aber nicht ableiten.
Diese Größenordnung zeigt, wie relevant Franchise-Systeme für die Gastronomie in Deutschland insgesamt sind – und warum die Frage nach ihrer Transparenz so viele Gäste und Gründungsinteressierte gleichermaßen betrifft. Die Systemgastronomie, zu der auch viele Döner-Imbisse gehören, stellt dabei nach Betriebszahlen eines der größeren Franchise-Segmente.
Wie sieht das konkret bei Haus des Döners aus?
Wie transparent müssen Franchisegeber gegenüber ihren Partnern sein?
Anders als in manchen anderen Ländern gibt es in Deutschland kein eigenständiges Franchise-Gesetz und keine gesetzliche Pflicht zu einem standardisierten Offenlegungsdokument vor Vertragsschluss.
Die vorvertragliche Aufklärungspflicht – abgeleitet, nicht kodifiziert
Stattdessen leitet sich die vorvertragliche Aufklärungspflicht eines Franchisegebers aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen ab (§§ 311, 241 BGB, „culpa in contrahendo“) sowie aus einzelnen Gerichtsentscheidungen. Gerichte haben in mehreren Urteilen bestätigt, dass Franchisegeber vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß über realistische Erfolgsaussichten und Rentabilität informieren müssen – wird ein System deutlich erfolgreicher dargestellt, als es tatsächlich ist, drohen Schadenersatzansprüche. So bestätigte etwa das Oberlandesgericht München in einer Entscheidung von 2021 Aufklärungspflichten in einem Fall aus der Systemgastronomie, bei dem unrealistische Beispielrechnungen übergeben worden waren.
Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um eine Tendenz der Rechtsprechung zu einzelnen Fällen, nicht um eine feste, kodifizierte Generalnorm. Umfang und Zeitpunkt der Aufklärungspflicht können je nach Einzelfall variieren, etwa danach, wie geschäftserfahren die Franchisenehmerin oder der Franchisenehmer bereits ist.
Selbstregulierung: Ethikkodex und Systemcheck des Franchiseverbands
Weil es kein spezielles Franchise-Gesetz gibt, übernimmt in Deutschland vor allem der Deutsche Franchiseverband (DFV) eine Art Selbstregulierungsfunktion. Nach eigenen Angaben vertritt er seit 1978 die Franchisewirtschaft und hat mehr als 400 Mitglieder, davon rund 300 Franchisesysteme – bei insgesamt rund 890 aktiven Systemen am Markt ist die tatsächliche Marktabdeckung des Verbands damit begrenzt.
Was ein Qualitätssiegel bedeutet – und was nicht
Zentrale Instrumente des DFV sind der Ethikkodex, der einen fairen Franchisebegriff für Mitglieder verbindlich definiert, und der Systemcheck, den Vollmitglieder erfolgreich durchlaufen müssen, um für drei Jahre ein Qualitätssiegel führen zu dürfen. Wichtig für ein realistisches Bild: Beides sind private, freiwillige Verbandsinstrumente – keine staatliche Zulassung und keine unabhängige behördliche Prüfung. Der Systemcheck bewertet zudem in erster Linie das Verhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern, nicht die Produktqualität oder Hygiene an einem einzelnen Standort.
Eine Mitgliedschaft im DFV bedeutet nicht automatisch, dass ein Franchise-System das einzige seriöse Modell am Markt ist – umgekehrt ist eine fehlende Mitgliedschaft kein Beweis für Unseriosität. Der Verband bietet Mitgliedern zudem Mediations- und Ombudsmannverfahren als außergerichtliche Streitbeilegung an – allerdings ausschließlich für Verbandsmitglieder und deren Partner, nicht für Franchisesysteme außerhalb des DFV.
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Deutschland im internationalen Vergleich
Andere Länder regeln Franchise-Transparenz deutlich strenger als Deutschland. In Frankreich verpflichtet die sogenannte „Loi Doubin“ (1989) Franchisegeber, mindestens 20 Tage vor Vertragsunterzeichnung ein detailliertes Informationsdokument mit Angaben zu Markterfahrung, Marktbedingungen und Entwicklungsaussichten des Netzwerks auszuhändigen. Verstöße gegen die Loi Doubin können in Frankreich zur Nichtigkeit des Vertrags und zu Bußgeldern führen. In den USA besteht nach vorliegenden Quellen bereits seit 1979 eine bundesweite vorvertragliche Offenlegungspflicht, aus der das heutige System der „Franchise Disclosure Documents“ hervorgegangen ist.
Ein vergleichbares Pflichtdokument, eine gesetzliche Frist oder eine behördliche Aufsicht über Franchise-Verträge gibt es in Deutschland nicht. Die Aufklärung erfolgt hier ausschließlich über die oben beschriebenen zivilrechtlichen Grundsätze und die richterliche Einzelfallrechtsprechung.
Was das für dich als Gast bedeutet
Franchise-Transparenz in der Gastronomie ist kein einheitliches Konzept, sondern setzt sich aus mehreren, rechtlich unabhängigen Bausteinen zusammen: der vertraglichen Aufklärung zwischen Franchisegeber und -nehmer, der freiwilligen Selbstregulierung durch den Branchenverband und der amtlichen Lebensmittelkontrolle vor Ort.
Für dich als Gast heißt das konkret: Ein einheitlicher Markenauftritt sagt viel über Konzept, Rezepte und Einkauf aus, aber nichts Verbindliches über die tatsächliche Umsetzung an einem bestimmten Standort. Wer besonders genau hinschauen möchte, informiert sich deshalb am besten direkt über die jeweilige Filiale – etwa zu Öffnungszeiten, Bestellmöglichkeiten oder aktuellen Angeboten.
Drei verbreitete Missverständnisse
- „Der Franchisegeber haftet für alles, was in jeder Filiale passiert.“ Tatsächlich ist jeder Franchisenehmer rechtlich selbstständig – auch wenn ein Problem an einem Standort das Bild der gesamten Marke belasten kann.
- „Ein Verbandssiegel ist eine staatliche Qualitätsgarantie.“ Siegel wie der DFV-Systemcheck sind private Verbandszertifizierungen, keine behördliche Prüfung.
- „Alle Filialen einer Marke werden identisch und zentral kontrolliert.“ Standardisierung betrifft Konzept, Rezepte und Einkauf – sie ersetzt nicht die amtliche, lokal organisierte Lebensmittelkontrolle des jeweiligen Standorts.
Häufige Fragen
Was bedeutet es, wenn ein Restaurant oder Imbiss „Franchise“ ist?
Ein Franchisegeber entwickelt ein Marken- und Betriebskonzept und gibt es gegen Gebühren an selbstständige Franchisenehmerinnen und Franchisenehmer weiter. Diese betreiben die einzelne Filiale rechtlich und wirtschaftlich auf eigene Rechnung, orientieren sich dabei aber an den Vorgaben der Zentrale.
Gehört jede Filiale einer Franchise-Kette demselben Unternehmen?
Nein. Jede Filiale eines Franchise-Systems wird in der Regel von einem eigenständigen, selbstständigen Unternehmer geführt. Die Zentrale gibt Konzept und Standards vor, haftet aber nicht automatisch für jeden einzelnen Standort.
Gibt es in Deutschland ein Gesetz, das Franchise-Unternehmen zur Offenlegung ihrer Zahlen zwingt?
Nein. Anders als etwa in Frankreich oder den USA gibt es in Deutschland kein eigenständiges Franchise-Gesetz und kein verpflichtendes Offenlegungsdokument. Die vorvertragliche Aufklärungspflicht leitet sich stattdessen aus allgemeinem Zivilrecht und Rechtsprechung ab.
Was prüft der Systemcheck des Deutschen Franchiseverbands genau?
Der Systemcheck ist eine private Zertifizierung des Franchiseverbands, die Vollmitglieder erfolgreich durchlaufen müssen, um für drei Jahre ein Qualitätssiegel zu führen. Er bewertet vor allem das Verhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern, nicht die Produktqualität oder Hygiene an einem einzelnen Standort.
Wer haftet, wenn es in einer Franchise-Filiale Probleme mit Hygiene oder Qualität gibt?
Rechtlich haftet in erster Linie der jeweilige Franchisenehmer als eigenständiger Betreiber des Standorts. Für dich als Gast ist dieser Unterschied oft nicht sichtbar, weil sich ein Problem an einem einzelnen Standort trotzdem auf das Bild der gesamten Marke auswirken kann.
Ist Haus des Döners auch ein Franchise-System?
Ja, Haus des Döners ist ein Franchise-System mit mehr als 180 Filialen. Wie Marke, Franchisegeber und einzelne Filiale dabei konkret zusammenhängen, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

