Kurz beantwortet: Google und Lieferando zeigen für denselben Dönerladen unterschiedliche Bewertungen, weil beide Plattformen unterschiedlich definieren, wer bewerten darf, was genau bewertet wird und wie sich der angezeigte Durchschnitt berechnet. Bei Lieferando darf laut eigenem Kundenservice nur bewerten, wer nachweislich bestellt hat, und die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Durchschnitt der 25 neuesten Bewertungen. Bei Google kann grundsätzlich jede Person mit Google-Konto bewerten, und die Sternezahl basiert laut offizieller Erläuterung auf dem Durchschnitt aller eingereichten, nicht entfernten Bewertungen. Ein niedrigerer Wert auf einer Plattform bedeutet deshalb nicht automatisch schlechtere Qualität.
Das Phänomen: Gleicher Laden, unterschiedliche Sterne
Viele Gäste stoßen früher oder später auf dasselbe Muster: Ein Dönerladen hat bei Google eine deutlich andere Sternezahl als bei Lieferando. Der erste Impuls ist oft, eine der beiden Zahlen für „die richtige“ zu halten und die andere zu ignorieren.
Tatsächlich handelt es sich so gut wie nie um einen Fehler oder eine bewusste Manipulation. Die beiden Systeme unterscheiden sich gleichzeitig in mehreren Punkten: darin, wer überhaupt bewerten darf, was genau bewertet wird, über welchen Zeitraum der Durchschnitt gebildet wird und wie beide Plattformen mit Missbrauch umgehen. Schon einer dieser Unterschiede reicht aus, um eine spürbar andere Sternezahl zu erzeugen – in Kombination verstärkt sich der Effekt zusätzlich.
Wer darf überhaupt bewerten?
Der erste große Unterschied liegt schon bei der Zugangsvoraussetzung: Wer überhaupt eine Bewertung abgeben darf, regeln beide Plattformen sehr unterschiedlich.
Lieferando: Nur nach nachweisbarer Bestellung
Bei Lieferando ist die Bewertung laut Kundenservice fest an eine konkrete Bestellung gekoppelt: Du erhältst den Bewertungslink erst per E-Mail, nachdem du deine Bestellung erhalten hast. Wer nicht bestellt hat, bekommt gar nicht erst die Möglichkeit, eine Sternebewertung für diesen Laden abzugeben.
Google: Offener Zugang für alle Nutzer:innen
Bei Google Maps sieht das anders aus: Laut offizieller Google-Maps-Hilfe kann grundsätzlich jede Person mit Google-Konto eine Rezension zu einem Ort verfassen, den sie besucht hat – ein technischer Kaufnachweis ist dafür keine Voraussetzung. Die Kontrolle erfolgt hier nachgelagert, also erst nach der Veröffentlichung, wenn Google eine Bewertung wegen eines Richtlinienverstoßes entfernt.
Was genau wird bewertet?
Auch der Gegenstand der Bewertung selbst unterscheidet sich – und das beeinflusst, wie eine Sternezahl überhaupt zustande kommt.
Lieferando: Qualität und Lieferung getrennt
Bei Lieferando bewertest du laut Kundenservice zwei getrennte Dimensionen: „Qualität“ mit 1 bis 5 Sternen und „Lieferung“ auf einer eigenen Skala. Für die angezeigte Gesamtbewertung zählt die Qualität doppelt so stark wie die Lieferung – eine schwächere Lieferbewertung wirkt sich also nur begrenzt auf den Gesamtwert aus.
Google: Der offene Gesamteindruck
Bei Google ist der Bewertungsgegenstand offener formuliert: Du bewertest laut Google-Hilfe „einen Ort, den du besucht hast“ – ohne eine vorgegebene Aufteilung wie bei Lieferando. In der Praxis fließen dabei häufig auch Eindrücke zu Service, Ambiente oder Wartezeit mit ein; eine offizielle Bestätigung, dass Google das ausdrücklich so vorsieht, gibt es dafür allerdings nicht – diese Beobachtung stammt vor allem aus Erfahrungsberichten in Nutzerforen und ist als Alltagsbeobachtung, nicht als belegter Fakt einzuordnen.
Wie entsteht der angezeigte Durchschnittswert?
Lieferando: Der Durchschnitt der letzten 25 Bewertungen
Die Gesamtbewertung bei Lieferando ist laut Kundenservice der Durchschnitt der 25 neuesten Bewertungen und wird bei jeder neuen Bewertung automatisch aktualisiert. Ältere Bewertungen – ob gut oder schlecht – fallen dadurch mit der Zeit aus der Berechnung heraus, die angezeigte Zahl spiegelt also vor allem die jüngere Erfahrung wider.
Google: Durchschnitt aller eingereichten Bewertungen
Bei Google wird die angezeigte Sternebewertung laut einer moderierten Google-Community-FAQ als Durchschnitt aller eingereichten, nicht entfernten Bewertungen berechnet – unabhängig davon, wie alt sie sind. Ob und wie stark neuere Bewertungen dabei zusätzlich gewichtet werden, legt Google nicht vollständig offen; ein festes Zeitfenster wie bei Lieferando ist jedenfalls nicht belegt.
Bei mehr als 180 Filialen wird es noch komplexer
Moderation, Fake-Bewertungen und die Rechtslage
Neben der reinen Berechnungslogik spielt noch ein weiterer Faktor eine Rolle: Beide Plattformen entfernen Bewertungen, die gegen ihre Richtlinien verstoßen. Google löscht laut eigener Hilfe unter anderem Spam und unangemessene Inhalte; Lieferando entfernt laut Kundenservice etwa Bewertungen mit Beleidigungen, Bewertungen, die sich auf den Lieferservice statt auf das Restaurant beziehen, oder Bewertungen von Personen ohne nachweisbare Bestellung.
Rechtlich ist die Sache klarer, als viele denken: Gefälschte oder gekaufte Verbraucherbewertungen gelten in Deutschland nach § 3 Abs. 3 UWG als unter allen Umständen unzulässig – unabhängig davon, auf welcher Plattform sie erscheinen. Unternehmen müssen außerdem nach § 5b Abs. 3 UWG offenlegen, ob und wie sie die Echtheit veröffentlichter Bewertungen sicherstellen; eine generelle Pflicht zur inhaltlichen Prüfung jeder einzelnen Bewertung besteht daraus laut Rechtsquellen aber nicht zwingend. Diese Angaben sind eine allgemeine Einordnung der Rechtslage und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie diese Transparenzpflicht konkret ausgelegt wird, ordnet der oben verlinkte Beitrag zur Sternebewertung von Haus des Döners vertiefend ein.</p
Was bedeutet das für dich als Gast?
Für die praktische Einordnung hilft ein Perspektivwechsel: Statt eine einzelne Sternezahl als absolute Wahrheit zu behandeln, lohnt sich der Blick auf mehrere Signale gleichzeitig – die Plattform selbst, das Datum und die Anzahl der Bewertungen sowie einzelne Bewertungstexte, die mehr Kontext liefern als eine reine Zahl.
Wichtig ist auch: „Verifiziert“ bedeutet bei beiden Plattformen in erster Linie, dass eine nachweisbare Interaktion – etwa eine Bestellung – stattgefunden hat, nicht, dass der Inhalt der Bewertung selbst inhaltlich geprüft wurde. Reine Meinungsäußerungen bleiben weitgehend zulässig, auch wenn sie kritisch ausfallen.
Wie stark Online-Bewertungen deine Döner-Wahl überhaupt beeinflussen sollten, ordnet ein weiterer Ratgeber ein: Döner Bewertungen Online: Wie stark beeinflussen sie deine Imbiss-Wahl?
iliale vor Ort statt nur Sternezahl
Fazit: Zwei Systeme, keine „falsche" Zahl
Dass Google und Lieferando für denselben Dönerladen unterschiedliche Bewertungen zeigen, liegt nicht an einem Fehler, sondern an zwei grundverschiedenen Systemen: unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, unterschiedliche Bewertungsgegenstände und unterschiedliche Berechnungsfenster.
Wer eine Filiale einschätzen möchte, kommt deshalb am direkten Blick auf beide Profile kaum vorbei – eine einzelne Plattform allein zeigt immer nur einen Ausschnitt.
Häufige Fragen
Warum hat derselbe Dönerladen bei Google und bei Lieferando unterschiedliche Sterne?
Weil beide Plattformen unterschiedlich definieren, wer bewerten darf, was genau bewertet wird und über welchen Zeitraum der Durchschnitt gebildet wird. Diese Unterschiede wirken sich unabhängig von der tatsächlichen Qualität auf die angezeigte Sternezahl aus.
Muss man bei Lieferando wirklich bestellt haben, um eine Bewertung abzugeben?
Ja. Laut Lieferando-Kundenservice erhältst du den Bewertungslink erst per E-Mail, nachdem du deine Bestellung erhalten hast – die Bewertung ist an genau diese Bestellung gekoppelt.
Kann bei Google jeder eine Bewertung schreiben, auch ohne dort gegessen zu haben?
Laut der offiziellen Google-Maps-Hilfe ist ein Kaufnachweis keine Voraussetzung für eine Rezension – grundsätzlich kann jede Person mit Google-Konto einen Ort bewerten. Google moderiert und entfernt Inhalte nachträglich, wenn sie gegen die Richtlinien verstoßen.
Wie oft ändert sich die Sternebewertung bei Lieferando?
Die Gesamtbewertung ist laut Kundenservice der Durchschnitt der 25 neuesten Bewertungen und wird bei jeder neuen Bewertung automatisch aktualisiert. Ältere Bewertungen fallen dadurch mit der Zeit aus der Berechnung heraus.
Ist es erlaubt, Online-Bewertungen zu kaufen oder fälschen zu lassen?
Nein. Gefälschte Verbraucherbewertungen gelten in Deutschland nach § 3 Abs. 3 UWG als unter allen Umständen unzulässig. Diese Angabe ist eine allgemeine Einordnung der Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Bedeutet eine niedrigere Bewertung auf einer Plattform automatisch schlechtere Qualität?
Nicht zwangsläufig. Unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, Bewertungsdimensionen und Berechnungsfenster können allein schon zu unterschiedlichen Sternezahlen führen, ohne dass sich an der tatsächlichen Erfahrung etwas geändert hat.

